Weitere Entscheidung unten: KG, 01.06.2001

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.06.2001 - 5 Ws 249/01   

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https://dejure.org/2001,11531
OLG Hamm, 21.06.2001 - 5 Ws 249/01 (https://dejure.org/2001,11531)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.06.2001 - 5 Ws 249/01 (https://dejure.org/2001,11531)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - 5 Ws 249/01 (https://dejure.org/2001,11531)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Anhörung des Verurteilten vor Entscheidung über die bedingte Entlassung´, Sachverständigengutachten; Schweigen des Verurteilten auf Anfrage des Gerichts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anhörung; Verurteilter; Entscheidung; Bedingte Entlassung; Sachverständigengutachten; Schweigen des Verurteilten; Anfrage des Gerichts

  • Judicialis

    StPO § 454; ; StGB § 57

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 454; StGB § 57
    Anhörung des Verurteilten vor Entscheidung über die bedingte Entlassung; Sachverständigengutachten; Schweigen des Verurteilten auf Anfrage des Gerichts

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 10.07.2002 - 5 Ws 218/02

    bedingte Entlassung, Anhörung des Sachverständigen, Verzicht der

    Ihr Schweigen zu diesem Punkt ist nicht als ausdrücklicher Verzicht im Sinne der vorgenannten Vorschrift auszulegen, der allein das Absehen von der mündlichen Anhörung des Sachverständigen rechtfertigt (vgl. OLG Bamberg a.a.O.; Senatsbeschluss vom 21. Juni 2001 - 5 Ws 249/01 - Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 454 Rdnr. 37 a m.w.N.).
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Rechtsprechung
   KG, 01.06.2001 - 5 Ws 249/01, 1 AR 458/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,53993
KG, 01.06.2001 - 5 Ws 249/01, 1 AR 458/01 (https://dejure.org/2001,53993)
KG, Entscheidung vom 01.06.2001 - 5 Ws 249/01, 1 AR 458/01 (https://dejure.org/2001,53993)
KG, Entscheidung vom 01. Juni 2001 - 5 Ws 249/01, 1 AR 458/01 (https://dejure.org/2001,53993)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Zweibrücken, 22.02.2017 - 1 Ws 310/16

    Strafverfahren: Antrag auf Wiederaufnahme des durch rechtskräftiges Urteil

    14 Demnach war der Senat - entweder aufgrund des konkreten Beschwerdegegenstandes oder mangels Gebotenheit einer Sachentscheidung aufgrund § 309 Abs. 2 StPO - nicht zu einer Sachentscheidung berufen, so dass die Sache unter Aufhebung der angefochtenen Entscheidung an das Landgericht Zweibrücken zwecks eigener Entscheidung zurückzuverweisen war (vgl. auch OLG Frankfurt/Main, a. a. O.; KG, Beschluss vom 1. Juni 2001 - 1 AR 458/01 - 5 Ws 249/01, juris, Rn. 3; OLG Rostock, Beschluss vom 30. März 1999 - I Ws 171/99, juris, Rn. 25; Meyer-Goßner, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Auflage 2016, § 372, Rn. 8; Gössel, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage 2013, § 372, Rn. 19 m. w. N.; einschränkend: Eschelbach, in: KMR-StPO, § 372, Rn. 43 [Stand: Mai 2014]).

    Von einer Kostenentscheidung musste im Hinblick auf die Zurückverweisung abgesehen werden (vgl. KG, Beschluss vom 1. Juni 2001 - 1 AR 458/01 - 5 Ws 249/01, juris, Rn. 4; Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Auflage 2016, § 473, Rn. 7).

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